Die Ad-hoc-AG Urheberrecht diskutiert aktuelle Fragen des Urheber- und Leistungsschutzrechts und bereitet die Positionen des VAUNET zu Gesetzesvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene vor.
Auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag bekräftigte die Bundesregierung die Arbeit der Clearingstelle Urheberrecht im Internet – oder kurz CUII. Über die private Clearingstelle können Urheber:innen illegale Netzangebote sperren lassen. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD erklärt, „DNS-Sperren können zu einer Eindämmung des Zugangs zu strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten [SUW] führen.“
Im Kampf gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte in Deutschland nahm am 11. März 2021 die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) offiziell ihre Arbeit auf. Es geht dabei um die Sperrungen von strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten.
Die Europäische Kommission bittet in einem Konsultationsverfahren Interessensvertretungen um die schriftliche Einreichung von identifizierten Marktplätzen, die 2020 auf die Beobachtungsliste aufgenommen werden sollen.
In ihrer Rede auf dem Digital-Gipfel richtet sich Bundeskanzlerin Merkel auch an die Inhalteanbieter: „Bestimmte Grundprinzipien müssen auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden. Und dazu gehört natürlich auch die Bepreisung von Kreativität. Ansonsten werden wir eine fürchterliche Verflachung von Inhalten bekommen, die wir nicht akzeptieren können. Hierbei haben wir noch viel zu tun."
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil am 18. Oktober 2018 (AZ: 29 U 65/18) Zweifel daran geäußert, dass die deutsche Regelung zum Ausschluss der Sendeunternehmen von der Privatkopievergütung mit den europäischen Richtlinien vereinbar ist.
Der Internet-Provider Vodafone muss die Streaming-Plattform kinox.to auch weiterhin für seine Kabelkunden sperren. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz bestätigt. Danach müssen Kunden, die kinox.to aufrufen wollen mittels DNS-Umleitung auf eine Sperrseite geleitet werden.
Der Internetprovider Vodafone Kabel hat die Streaming-Seite kinox.to gesperrt. Damit folgt das Unternehmen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts München. Nutzer, die Kinox.to aufrufen wollen, werden auf eine Sperrseite umgeleitet. Hintergrund ist eine Klage von Constantin Film, die auf der Seite ihre Urheberrechte verletzt sieht.
Das Plenum des EU-Parlaments hat mit seinem heutigen Votum die erste Staffel im Verhandlungskrimi ohne weitere Einschnitte zulasten der Kreativitätsindustrie zu Ende geführt.
Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, die Verweildauer in öffentlich-rechtlichen Mediatheken deutlich zu entgrenzen, ist bei Verbänden und Gewerkschaften von Fernsehschaffenden auf scharfe Kritik gestoßen.