Der VPRT hat in seiner Stellungnahme den Regierungsentwurf zur Änderung des Urhebervertragsrechts, vorbehaltlich einiger Vorschlägen zur Ergänzung oder Änderung einzelner Vorschriften, als „tragfähiger Kompromiss“ bezeichnet, der aber auch gleichzeitig für die Seite der Werkmittler eine „rote Linie“ darstellt.