Das Landgericht Stuttgart urteilte am 23. Dezember 2021, dass ein Verbot regionaler Werbung für bundesweite Fernsehsender im Medienstaatsvertrag europarechtswidrig sei. In seinem Urteil stellt das LG Stuttgart klar, dass der Beschluss auch für die in der Werbesatzung betreffende Bestimmung gelte. Geklagt hatte eine österreichische Modefirma, die ihre Werbung über ProSieben ausschließlich in Bayern ausstrahlen lassen wollte.