Die Bundesnetzagentur hat ihre Ziele für das kommende Jahr veröffentlicht. Diese enthalten unter anderem, die Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen (5G) weiter voranzubringen. Auch in den Bereichen Digitalisierung und Vernetzung sowie technische Regulierung will man weiter aktiv sein.
Nachdem in Folge der Entscheidungen zur „Digitalen Dividende II“ viele drahtlose Produktionsmittel (PMSE) nicht mehr einsetzbar sein werden, können Betreiber von derartigen Geräten jetzt beim Bund Ausgleichszahlungen für die Kosten von Umrüstung oder Ersatz beantragen.
Die Bundesnetzagentur hat im Amtsblatt ihren Vorhabenplan 2016 veröffentlicht. Zu den für Radio und Fernsehen relevanten Arbeitsschwerpunkten zählt unter anderem die Rundfunkübertragung über UKW, die Frequenzregulierung, der Bereich Digitalisierung und Vernetzung sowie Netzneutralität und Verbraucherschutz.
Mit einem Gesamterlös von rund 5,1 Milliarden Euro ist die Versteigerung der bisher für die TV-Übertragung genutzten Frequenzen aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz sowie 1800 MHz zu Ende gegangen.
Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer öffentlichen Konsultation zur zukünftigen Nutzung des UHF-Bandes veröffentlicht. Danach fordert die Mehrheit der an der Konsultation Beteiligten, dass die Nutzung des 700-MHz-Bands auf EU-Ebene koordiniert wird.
Die Bundesnetzagentur hat die ersten Gebote für die bisher für die terrestrische TV-Verbreitung genutzten Frequenzen entgegengenommen. Ihr Gesamtangebot lag am Ende der ersten Bieterrunden bei rund 1,5 Milliarden Euro.
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren den Antrag eines Telekommunikationsdiensteanbieters gegen die geplante Versteigerung von Frequenzen abgelehnt. Die für die Anordnung eines Versteigerungsverfahrens erforderliche Frequenzknappheit liege vor, Fehler in den Vergabe- und Auktionsbedingungen seien nicht feststellbar.
Gegen die für den 27. Mai 2015 geplante Versteigerung von Funkfrequenzen des 700-MHz-Bandes scheinen laut Presseberichten drei Telekommunikationsunternehmen klagen zu wollen.
Der Bundesrat hat die Pläne der Bundesregierung, das digitale Antennenfernsehen vom Übertragungsstandard DVB-T auf den effizienteren Nachfolger DVB-T2 umzustellen und die frei werdenden Kapazitäten an die Betreiber von Mobilfunknetzen zu versteigern, bestätigt.
Das Bundeskabinett hat die Freigabe der 700-MHz-Frequenzen für das mobile Breitband beschlossen. Die bisher für DVB-T genutzten Frequenzen sollen nach der Umstellung auf DVB-T2 für den Ausbau des mobilen Breitbands zur Verfügung stehen.