Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Künstlersozialabgaben-Verordnung für das Jahr 2016 zur Anhörung vorgelegt, wonach der Abgabesatz für abgabepflichtige Unternehmen voraussichtlich auf dem diesjährigen Niveau von 5,2 Prozent bleibt.