Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer Sitzung am 13.02.2018 festgestellt, dass dem Deutschen Musik Fernsehen, RTL2, einem neu geplanten Angebot der RTL Television GmbH sowie den Regionalfenstern „RTL Nord“ und „17:30 SAT.1 Regional“ keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen und einer Zulassung zugestimmt.