Das Bundeskartellamt hat am 30. Dezember 2021 entschieden, dass die Alphabet Inc., Mountain View, USA und damit auch das Tochterunternehmen Google der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde unterfällt und weitere Prüfungen angekündigt. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes kommt Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB zu. Google hat am 4. Januar 2022 auf Rechtsbehelfe gegen diesen Beschluss verzichtet, wodurch das Bundeskartellamt dem Konzern gemäß § 19a Abs. 2 GWB bestimmte missbräuchliche Praktiken wie z.B. Selbstbevorzugung untersagen kann.