Die Bundesnetzagentur hat das sogenannte „Zero-Rating“ bei der Daten-Flatrate „StreamOn“ der Telekom, bei der bestimmte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden, im Kern für zulässig erklärt. Unzulässig sei allerdings, die Datenübertragungsrate bei Audio und Video unterschiedlich zu behandeln.