Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat entschieden, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz zu versteigern. Durch eine frühzeitige Bereitstellung der Frequenzressourcen für mobiles Breitband soll Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen und eine rechtzeitige Nutzbarkeit der Frequenzen sichergestellt werden.