VAUNET begrüßt das Anliegen der Länder, die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere für technischen Jugendmedienschutz, an die Entwicklung der Mediennutzung und -technologie und den sich verändernden Medienmarkt anzupassen. Das im Diskussionsentwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgeschlagene neue Komplementärmodell zur Regulierung von Apps wirft jedoch Fragen zur praktischen und rechtlichen Umsetzbarkeit auf und muss grundlegend überdacht werden.