Die französische Regierung hat ein Dekret erlassen, dass Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon & Co. dazu verpflichtet, 20-25 % ihrer französischen Einnahmen in lokale, französische Inhalte zu reinvestieren. Damit setzt Frankreich die den EU-Mitgliedstaaten durch die Richtlinie 2018/1808 eingeräumte Möglichkeit um, ihre Regelungen zu Investitionsverpflichtungen abweichend vom Herkunftslandprinzip, das nur die Anwendung der Vorschriften des Niederlassungslandes der Dienstleistungen vorsieht, auch auf ausländische Dienstleistungen anzuwenden, die auf sie abzielen. Frankreich hatte im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten schon die umfangreichsten Regeln in Hinsicht auf Investitionsverpflichtungen. Das Land hatte sich aber im Rahmen der Verhandlungen der neuen EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) dafür eingesetzt, dass ein Mitgliedstaat auch ausländischen Diensten neue Investitionspflichten auferlegen kann.