Baden-Württemberg: Förderrichtlinien treten ab 1. Juli in Kraft
Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 treten die Förderrichtlinien für kommerzielle Radio- und Fernsehveranstalter sowie für nichtkommerzielle Radios in Baden-Württemberg in Kraft. Sie gelten längstens bis zum 31. Dezember 2020. Auf Basis dieser Richtlinien können Förderanträge gestellt werden. Diese ist unter www.lfk.de abrufbar.
Mit der Förderung reagiert die LFK auf die Auswirkungen der Corona-Krise. 850.000 Euro sollen helfen, die hohen Fixkosten bei der Verbreitung der Rundfunkprogramme zu senken, um damit die Versorgung der Bevölkerung mit Nachrichten sowie Informationen sicherzustellen. Weitere 100.000 Euro stehen zur Unterstützung der nicht kommerziellen Lokalradios bereit.