Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur weiteren Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19. Mai beschlossen hatte. Unter anderem werden die Homeoffice-Pauschale und die Möglichkeit, Corona-bedingte Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen zu können, verlängert.
Knapp neun Monate nach dem zweiten und 1,5 Jahre nach dem ersten „Leipziger Impuls“ haben mehrere Rundfunkanstalten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz einen „Leipziger Impuls III“ verfasst. Im Zentrum dieses Thesenpapiers steht der weitere Strukturwandel der Öffentlichkeit, in dem das Verhältnis von Gemeinwohl und Vielfalt aus Sicht der Verfasser eine zentrale Rolle spielt.
Die Länder haben sich auf die Änderung des Auftrages der Rundfunkanstalten geeinigt. Nach der Beratungsrunde der Rundfunkkommission am Mittwoch über fünf offene Punkte haben die Länderregierungschef:innen am 02.06. eine Synopse beschlossen. Auf Basis dieser wird bis Ende Juni 2022 der Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrages finalisiert. Dieser soll dann im Umlaufverfahren während des Sommers von den Länderregierungschef:innen beschlossen werden. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Oktober 2022 unter niedersächsischem Vorsitz soll der MÄndStV unterzeichnet werden.
Auf den Medientagen Mitteldeutschland vom 1. bis 2. Juni 2022 in Leipzig trafen sich Medienmacher:innen, Digitalunternehmer:innen, Journalist:innen, Regulierer:innen und Werber:innen, um über die Zukunft der Medienwelt zu diskutieren. Dabei standen die drängenden Fragen der Medienbranche wie zur Rolle der Medien in Krisen, Plattformregulierung, Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder zu Medienkonsum und -verbreitung im Mittelpunkt des zweitägigen Netzwerktreffens. Unter den zahlreichen Vertreter:innen der privaten Medien waren u. a. unser stellvertretender VAUNET-Vorstandsvorsitzender Marco Maier, der stellvertretende Vorsitzende des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia, Dr. Michael Müller sowie VAUNET-Vorstandsmitglied Christian Berthold.
Berlin, 2. Juni 2022 – Der VAUNET – Verband Privater Medien begrüßt, dass die Ministerpräsidentenkonferenz bei ihrem Beschluss zum zukünftigen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Lösung gefunden hat, die in einigen Punkten die Anliegen der privaten Anbieter berücksichtigt und wettbewerbliche Auswirkungen in der Praxis begrenzen soll.
Private Radio- und Fernsehsender und Onlinemedien übernehmen bei gesellschaftlich relevanten Themen Verantwortung, denn mit ihrer Reichweite können sie ein Zeichen für eine demokratische, diverse und inklusive Welt setzen. Am Deutschen Tag der Diversität wird die Bedeutung solcher Public Value-Beiträge für ein bunteres und offeneres Morgen besonders deutlich. Ein Einblick in die Arbeit und Initiativen des VAUNET und seiner Mitglieder finden Sie hier.
Mit seinem Positionspapier hat der VAUNET zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für einen neuen europäischen Rechtsakt über Daten (Data Act) Stellung genommen. Aus Sicht des VAUNET sind insbesondere drei Aspekte entscheidend: Die Datenweitergabe muss zu fairen, nicht-diskriminierenden Bedingungen konsequent durchgesetzt werden, es darf keine Bevorteilung der GAFAs „durch die Hintertür“ geben und der Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags muss klar definiert werden.