Die Landesanstalt für Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) hat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Product Placement Verfassungsbeschwerde eingelegt. Seitens der LMK hofft man, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage zur Auslegung des Kriteriums der „zu starken Herausstellung“ durch den Europäischen Gerichtshof klären lässt.