Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den digital-terrestrischen Standard DAB+ unterstützen. Für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Pflicht, den Empfang und die Wiedergabe digitaler Hörfunkdienste zu ermöglichen. Dies hat der Bundesrat am 8. November 2019 beschlossen, in dem er das sechste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes in seiner Plenarsitzung billigte.