Der Programmausschuss der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat für die neue Lizenzperiode ab Juli 2018 eine Auswahlempfehlung an die Versammlung in Aussicht genommen. Vor Auswahl und Zulassung der Drittsendezeitveranstalter ist das Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) herzustellen.
Die Regionalfenster in den Programmen von RTL und SAT.1 haben im laufenden Jahr deutlich mehr Beiträge über „ernste“ Themen berichtet als vorgeschrieben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Inhaltsanalyse im Auftrag der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK).
Die Versammlung der NLM hat auf einer Sondersitzung erneut die Belegung der Sendezeit für unabhängige Dritte bei RTL beschlossen und damit einen vom Niedersächsischen OVG reklamierten Formfehler behoben.
Der Sender N24 hat Medienberichten zufolge am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erneut Klage gegen die Vergabe der Drittsendezeiten bei Sat.1 eingereicht.
Das Vorgehen der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), die Feststellung des Zuschaueranteils durch die KEK vom 14.06.2011 zugrunde zu legen, sei nicht zu beanstanden.
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat keine Einwände gegen die vom Programmausschuss der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) getroffene Auswahl. Damit kann der Programmausschuss der NLM die Programmveranstalter der Versammlung der NLM vorschlagen.
Der Programmausschuss der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat beschlossen, der Versammlung der NLM im aktuellen RTL-Drittsendezeitverfahren die dctp Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbH und AZ Media TV GmbH vorzuschlagen.
Einem Beschluss der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zufolge ist RTL verpflichtet, anderen Veranstaltern Drittsendezeiten im Umfang von 180 Minuten pro Woche einzuräumen. Diese hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) jetzt ausgeschrieben.