Leuchtende Glühbirne

Urheberrecht

Das geistige Eigentum ist der Rohstoff Europas und Schlüssel zu einer wettbewerbsfähigen und vielfältigen Kreativwirtschaft in Deutschland und Europa. Ein starker Produktionsstandort setzt das Bewusstsein für den Wert des geistigen Eigentums sowie eine verbesserte Rechtsdurchsetzung voraus. Das Ziel ist ein fairer Interessensausgleich zwischen Rechteinhabern, Kreativen, Plattformen und Nutzer:innen.

Gesunder Produktionsstandort braucht starkes Urheberrecht

Urheber- und Leistungsschutzrechte müssen gestärkt und globale Online-Plattformen effektiv in die Verantwortung genommen werden.

Die Produktion von hochwertigen, journalistisch-redaktionellen Inhalten und der Erhalt eines Wertschöpfungskette für Audio- und audiovisuelle Medien sind ein ganzheitliches Anliegen. Essenziell hierfür sind starke Urheber- und Leistungsschutzrechte, Vertragsfreiheit, eine Verbesserung des Rechteerwerbs der Sendeunternehmen sowie der Erhalt der territorialen Vergabe und Lizenzierung von Rechten, um eine wirtschaftliche Verwertung zu ermöglichen.

Vorhaben wie die Umsetzung der europäischen DSM-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht haben in Deutschland zu einer einseitigen Verschärfung des Urhebervertragsrechts zu Lasten der Rechteinhaber geführt. Eingriffe in die Vertragsfreiheit für Verwerter und in die Marktmechanik der Lizenzmodelle, etwa durch den sogenannten Direktvergütungsanspruch, verkennen die digitalen Realitäten und negieren etablierte Wertschöpfungsketten. Digitale Rechte und Lizenzen und das für die audiovisuelle Kreativindustrie essenzielle Territorialitätsprinzip sind die Säulen des Handels und der Wertschöpfung für den audiovisuellen Mediensektor.

Rechteinhaber müssen zudem effizient und wirksam gegen Online-Piraterie vorgehen können. Das setzt auch die umfassende Ausgestaltung der Transparenzpflichten und Haftung großer Plattformen voraus.

Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz: VAUNET gibt Kommission Feedback zu „Generative AI and Competition”
15.03.2024 – Die Europäische Kommission hat Stakeholder zu Wettbewerbsfragen im Zusammenhang mit virtuellen Welten und generativer KI befragt. Der VAUNET hat sich an dem Verfahren beteiligt.
Künstliche Intelligenz
AI Act: Offener Brief der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland an die Bundesregierung
26.01.2024 – Die Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft in Deutschland bittet die Bundesregierung in einem offenen Brief am 2. Februar 2024 dem vorliegenden Entwurf der europäischen KI-Grundverordnung (AI-Act) zuzustimmen und damit das im Kompromiss erlangte absolute Mindestmaß an Schutz für Urheber:innen, Künstler:innen, Kultur- und Medienschaffen …
Artificial Intelligence
VAUNET position on the AI-Act: protection of copyrights is essential for the training of generative AI systems
10/18/2023 – In its position on the ongoing trilogue negotiations on the AI Act, VAUNET supports the proposal of the EU Parliament (EP) to include generative artificial intelligence (AI) in the AI Act and suggests further adjustments.

Dafür setzt sich der VAUNET ein

  • Starke Urheber- und Leistungsschutzrechte
  • Keine pauschale Ablehnung von „Upload-Filtern“ als unangemessene Einschränkung der Informationsfreiheit
  • Erhalt des Territorialitätsprinzips bei Vergabe und Lizenzierung von Rechten
  • Fairer Interessensausgleich zwischen Rechteinhabern, Kreativen, Plattformen und Nutzer:innen
  • Effektive Rechtsdurchsetzung bei der Verfolgung illegaler Inhalte

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Ansprechpartner:in
Dr. Christina Oelke

Stellvertretende Justiziarin

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 111

Ansprechpartner:in
Daniela Beaujean

Geschäftsführerin des VAUNET

Tel. 0049 (0)30 39 88 0 112

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