Nach jahrelangem Streit haben sich das Videoportal YouTube und die GEMA auf die Zahlung einer Abgabe geeinigt. Damit sollen die rund 70.000 Mitglieder der GEMA rückwirkend ab 2009 vergütet werden und Sperrtafeln bei YouTube der Vergangenheit angehören.
Die EU-Kommission hat am 14. September 2016 ein zweites Reformpaket zur Novellierung des Urheberrechts veröffentlicht. Darin werden unter anderem Fragen der Territorialität, der Wissenschaftsschranken und der Barrierefreiheit behandelt.
Die GEMA hat im Streit um Schadenersatz für illegal auf YouTube veröffentlichte geschützte Musikstücke vor dem Oberlandesgericht München eine Niederlage erlitten. Die Richter urteilten, dass YouTube kein Musikdienst ist und damit nicht in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht.
Das Landgericht München hat YouTube in einem Urteil als Hostprovider eingestuft, der für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte nicht unmittelbar verantwortlich ist. Das OLG Hamburg bestätigte jedoch, dass YouTube nach Hinweis illegale Inhalte unverzüglich sperren und weitere Verstöße möglichst verhindern müsse.
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Texte der früher auf YouTube platzierten sog. GEMA-Sperrtafeln als rechtswidrig eingestuft. Der Text sei irreführend urteilte das Gericht, da beim Nutzer der unzutreffende Eindruck entstehe, die GEMA sei für die Sperrung verantwortlich.
YouTube darf nach einem Urteil des Landgerichts München keine Sperrtafeln mehr einsetzen, auf denen die GEMA beschuldigt wird, für ein Musikstück keine Rechte eingeräumt zu haben. Nach Ansicht der Richter sei diese Aussage irreführend und objektiv falsch.
Am 8. Juli 2013 diskutierten die Mitglieder des VPRT im Rahmen eines internen Workshops die Positionen des Verbandes zu Themen des Urheber- und Urhebervertragsrechts.
Die EU-Kommissare für Binnenmarkt, die Digitale Agenda sowie für Bildung, Kultur, Jugend und Mehrsprachigkeit fordern die Wirtschaft auf, bis Ende 2013 Lösungen zu finden, um mehr Inhalte Online verfügbar zu machen.
Die EU-Kommission hat sich in einer Orientierungsdebatte zur Zukunft des Urheberrechts befasst und die Entscheidung, wann und ob es zu einer grundlegenden Reform des europäischen Urheberrechts kommen wird, vorerst vertagt.
Die EU-Kommission hat die nicht als vertraulich eingestuften Stellungnahmen zum Entwurf für ein "Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union" publiziert.