Das Bundesverfassungsgericht trifft in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag klare Aussagen zur Trennung von Auftrag und Rundfunkgesetzgebung auf der einen und der Festsetzung des Rundfunkbeitrages bzw. der Finanzierung auf der anderen Seite. Das Gericht bekräftigt seine ständige Rechtsprechung, dass Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag frei von medienpolitischen Zwecksetzungen zu erfolgen haben, betont jedoch gleichzeitig den daneben bestehenden Gestaltungsspielraum der Länder bei der Ausgestaltung des Auftrages.