Am 1. September 2021 startet die Landesanstalt für Medien NRW federführend für alle Medienanstalten das sogenannte Public-Value-Verfahren. Interessenten haben ab Anfang September 2021 vier Wochen Zeit, um ihren Antrag einzureichen. Das konkrete Fristende wird mit Beginn der Ausschreibung bekanntgegeben.
Mit dem Public-Value-Verfahren wird ermittelt, welche privaten Rundfunkangebote bzw. rundfunkähnlichen Angebote auf Benutzeroberflächen leichter auffindbar sein sollen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 84 Abs. 8 Medienstaatsvertrag und die Public-Value-Satzung der Landesmedienanstalten. Die Auswertung der Anträge und eine Entscheidung über die Vergabe des Public-Value-Status wird voraussichtlich bis Frühjahr 2022 erfolgen.