Darin vertritt die Kommission für Jugendmedienschutz unter anderem die Ansicht, dass der Begriff „Werbung“ im Jugendmedienstaatsvertrag weiter zu fassen ist als der Begriff des Medienstaatsvertrags. In der Konsequenz hieße dies, dass bloße Hinweise auf Produkte, für die der Mediendienst kein Entgelt erhält, durch den JMStV miterfasst werden sollten. Ob auch Programmhinweise dann darunterfallen würden, ist offen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat neue Kriterien zur Anerkennung von Jugendschutzprogrammen veröffentlicht. Zudem soll ein neu geschaffenes Gütesiegel auf die anerkannten Programme aufmerksam machen.
Der KJM-Vorsitzende hat an Bund, Länder und Wirtschaft appelliert, gemeinsam die Weiterentwicklung des technischen Jugendmedienschutzes voranzutreiben. Dies umfasse aus seiner Sicht auch die Prüfung der Vorinstallation der anerkannten Jugendschutzprogramme bei den Internet-Service-Providern.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) lässt die schwebende Anerkennung der Jugendschutzprogramme von JusProg und der Deutschen Telekom zum 1. Juni 2013 wirksam werden.
Bund, Länder und private Radiosender treten für Jugendschutzprogramme ein: Mehr als 50 private Radiosender unterstützen die Initiative „sicher online gehen – Kinderschutz im Internet“