Die Neufassung des Landesmediengesetzes sieht unter anderem eine Verbesserung der finanziellen Situation der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) vor.
In dem von den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vorgestellten Entwurf werden die Eckpunkte aufgegriffen, auf die man sich im Juni 2012 geeinigt hatte.
Nach Angaben von Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren sollen Partizipation und Vielfalt im Medienbereich gestärkt werden. Alle Interessierten sollen mit einer Online-Konsultation und Anhörungen in den Prozess eingebunden werden.
Der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, gibt mit der Amtsniederlegung von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) im Januar 2012 seinen Posten als Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 24. Juli 2012 den Entwurf für ein novelliertes Landesmediengesetz verabschiedet. Insbesondere der sog. Bürgerfunk soll stärker finanziell gefördert werden.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 29. März 2012 haben die Regierungschefs den KEF-Bericht zur Kenntnis genommen und vom Bund ein neues Breitbandförderprogramm gefordert. Schleswig-Holstein wiederholt seine Ablehnung des Glücksspielstaatsvertrag.
Als letzter Landtag hat am 16. Dezember 2011 das Landesparlament von Schleswig-Holstein den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet. Das Votum erging mit den Stimmern der Fraktionen von SPD, CDU und FDP.