Mit einem Entscheid vom 1. März 2022 urteilte das Verwaltungsgericht (VG) Köln, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Teilen europarechtswidrig ist. Das Gericht gab damit Eilanträgen von Google und dem Facebook-Mutterkonzern Meta in zentralen Punkten statt, die u. a. die neue Meldepflicht von sozialen Netzwerken für strafrechtlich relevante Inhalte an das Bundeskriminalamt betreffen. Erfolglos jedoch hatten sich beide Unternehmen in ihren Klagen gegen die Pflicht gewandt, Nutzer:innen bestimmte Einspruchsmöglichkeiten gegen Lösch- und Sperr-Entscheidungen der Plattformen zu geben. Gegen diese Eil-Entscheidung des VG Köln haben Google und Meta nun Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingelegt, das jetzt klären muss, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist.