Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat die Anwendungsregeln zur Gewinnspielsatzung (GWS) verabschiedet. Es handelt sich dabei um verwaltungsinterne Auslegungsregeln, die das Ziel haben, die Bestimmungen der GWS entsprechend der Spruch- und Aufsichtspraxis der Landesmedienanstalten zu konkretisieren.