Der AK Wetten befasst sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Glücksspiels und setzt sich insbesondere für eine Liberalisierung des Marktes und der Werbung für Sportwetten ein.
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat die Umsetzung des hessischen Vorschlags zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages gefordert. Ausschließlich „minimalinvasive“ Änderungen würden den vielfältigen Problemen der deutschen Glücksspielregulierung nicht gerecht.
Alle interessierten Sportwettenanbieter haben ab dem 15. September 2016 die Möglichkeit, zeitlich befristete Duldungsverfügungen für den terrestrischen Bereich und im Bereich Online-Sportwettmarkt für das Land Hessen zu beantragen.
Eine Untersagung der Vermittlung von Sportwetten auf Basis des in Deutschland geltenden Glücksspielmonopols ist ungültig, solange ein für private Wettanbieter eröffnetes Erlaubnisverfahren nicht dem europarechtlichen Gebot der Transparenz entspricht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Land Hessen verpflichtet, einem bislang nicht berücksichtigten Bewerber eine Sportwettenkonzession zu erteilen. Die Beschränkung der Zahl der Konzessionen auf nur 20 verstoße gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit und gegen das aus dem Gleichheitsgebot abgeleitete Transparenzgebot.
Der VPRT hat bei der EU-Kommission eine Stellungnahme zum Pilotverfahren zur deutschen Glücksspielgesetzgebung eingereicht. Darin begrüßt er ausdrücklich die kritische Haltung der Kommission und plädiert erneut für einen Rechtsrahmen, welcher sowohl praktikabel ist als auch den europarechtlichen Erfordernissen gerecht wird.
Die Ermächtigung des Glücksspielkollegiums zum Erlass der Werberichtlinie (§ 5 Abs.4 GlüStV) verstößt laut einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. September 2015 gegen das Rechtstaatsprinzip nach dem Grundgesetz und Art. 3 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung. Die Werberichtlinie Glücksspiel darf demnach nicht mehr angewandt werden.
In den vergangenen Jahren wurden mehr als 100 ausländische Poker- und Kasinoangebote im Internet untersagt, weitere 28 Verbotsverfahren laufen. Da die meisten Glücksspielunternehmen sich nicht an die Verbote für den deutschen Markt halten, wollen die Länder nun den Zahlungsverkehr zu diesen ausländischen Anbietern blockieren.
Nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden darf das hessische Innenministerium zunächst keine Lizenzen für Sportwetten vergeben. Mehrere Bewerber, die bei der Vergabe der 20 Konzessionen nicht berücksichtigt werden sollten, hatten gegen die Auswahl geklagt.
Medienberichten zufolge hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen einer Vorankündigung die 20 Sportwetten-Konzessionsnehmer bekannt gegeben. Zwar sei die Prüfung der Anträge damit abgeschlossen, die Konzessionserteilung werde aber frühestens am 18. September 2014 erfolgen.