Ein Verzicht auf Werbung, die sich an Kinder richtet, biete die Chance, dass Appelle für nachhaltigen Konsum weniger stark durch Werbebotschaften konterkariert werden, die zum Konsum problematischer Produkte aufrufen, so die Sachverständigen.
Die neue Regierungskoalition in Schleswig-Holstein aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband hat im Koalitionsvertrag eine Abkehr vom bisherigen liberalen System der Glücksspielregulierung festgeschrieben.
Die EU-Kommission hat 222 gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmittelverpackungen und in der Werbung zugelassen. Alle anderen Angaben dieser Art sind ab Anfang Dezember 2012 verboten.
Das Treffen des „European Alcohol und Health Forums“ (EAHF) am 26. April 2012 hatte das Thema Marketing zum Schwerpunkt. U. a. wurde der sogenannten AMMIE-Bericht (Alcohol Marketing Monitoring in Europe) vorgestellt.
WHO-Bericht sieht Zusammenhang zwischen Alkoholwerbung und Konsumverhalten und fordert weitere Einschränkungen der Alkoholwerbung. Führende Alkoholproduzenten erweitern Selbstverpflichtungsmaßnahmen.
Den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts zufolge ist die Behauptung, ein Wein sei mild und deswegen bekömmlich, eine gesundheitsbezogene Angabe. Diese wäre gemäß einer EU-Verordnung von 2006 bei alkoholischen Getränken verboten.
Anlässlich der 20-Jahrfeier der European Advertising Standards Alliance (EASA) am 28. März 2012 hat Gesundheitskommissar John Dalli Selbstregulierungsmaßnahmen gelobt. Sie seien ein hilfreiches Instrument und hätten durchaus Vorteile gegenüber einer formalen Regulierung.
Der Ausschuss für Gesundheit des Europaparlaments hat einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, nach dem 222 gesundheitsbezogene Slogans zugelassen werden.
20 Jahre nach Gründung der European Advertising Standards Alliance (EASA) sind dort Selbstkontrolleinrichtungen aus 22 europäischen Staaten zusammengeschlossen. Insgesamt werden dadurch 97,9 Prozent der Bevölkerung der 27 EU-Staaten und 98 Prozent der Werbeausgaben in diesem Raum erfasst.
Sie kritisierte erneut die Anzahl der Lizenzen und das Verbot von Online-Casino und Online-Poker. Mangels ausreichender Beurteilungsgrundlage ließ die EU-KOM nach wie vor Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der strikten Beschränkungen des GlüStV durchblicken.