Die zuständigen Ausschüssen des Bundesrates beraten derzeit den TKG-Beschluss des Bundestages vom 27. Oktober 2011. Die Plenumsabstimmung der Länderkammer ist für den 25. November 2011 avisiert.
Der VPRT hat zum Regierungsentwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG-E) seine bisherige Stellungnahme ergänzt und konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat in einem Beschluss vom 17. Dezember 2010 den Betrieb von Internetabofallen erstmals als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Der Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, hält einige Verbraucherschutzregeln in der Telekommunikation noch für verbesserungswürdig .