Das Bundesverwaltungsgericht hat am 22.01.2014 entschieden, dass es sich bei einem Poker-Turnier in der Variante "Texas Hold'em" jedenfalls dann nicht um ein Glücksspiel handelt, wenn von den Spielern lediglich eine Teilnahmegebühr von 15 € verlangt wird, durch die alleine die Veranstaltungskosten gedeckt werden.