Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat die ersten drei Glückspiellizenzen an private Anbieter von Sportwetten vergeben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mitspieler einen Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. In Niedersachsen wurde unterdessen eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags geschaffen.