Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen hat eine Liste von 46 Interessenten veröffentlicht, die sich an der Bedarfsabfrage für DAB+-Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen beteiligt hatten.
Der Widerspruch der Digital Audio Broadcasting Plattform DABP GmbH gegen die Vergabe des zweiten Bundesmuxes bleibt vorerst erfolglos. Der GVK-Beschluss stelle noch keine rechtsverbindliche Zuweisungsentscheidung dar, urteilt das Verwaltungsgericht Leipzig.
Radio Bremen hat sein Jugendradioprogram Bremen NEXT mit leistungsstärkeren UKW-Frequenzen ausgestattet. Über diese Frequenzen wurde bislang das Kulturangebot Cosmo (ehemals Funkhaus Europa) ausgestrahlt.
Am 11. Januar 2017 hat in Norwegen die weltweit erste zwangsweise Abschaltung von UKW-Frequenzen begonnen. Ab 2018 werden via UKW überregionale Programme nicht mehr empfangbar sein, jedoch weiterhin lokale und regionale Radioangebote. Auf Deutschland ist das norwegische Szenario aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht übertragbar.
Der Bayerische Rundfunk (BR) und die Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) haben eine Vereinbarung geschlossen, wonach private Radioprogramme freie Frequenzkapazitäten im DAB+-Multiplex des Bayerischen Rundfunks acht Jahre lang mit nutzen können.
Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) in Baden-Württemberg hat am 6. Juli 2016 die Ausschreibung von DAB+-Kapazitäten für ein Hörfunkprogramm im Großraum Stuttgart gestartet.
Der Vorsitzender des VPRT-Fachbereiches Radio und Audiodienste, Klaus Schunk, hat auf den Münchner Medientagen 2015 die aktuellen DAB+-Einführungspläne kritisiert, weil sie die Situation vieler Privatradios unberücksichtigt lasse.
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat am 13. August 2015 eine Konsultation gestartet, um den Bedarf nach DAB+-Sendekapazitäten in Nordrhein-Westfalen zu ermitteln. Hintergrund ist das Ende des derzeitigen DAB+-Pilotversuches am 31. Dezember 2015.
Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) startet seine neuen Publikationsreihe „EMR /Script“ mit dem Handbuch „Rechtsfragen des digitalen terrestrischen Rundfunks“.
Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat der Media Broadcast GmbH Übertragungskapazitäten für den Betrieb einer Digitalradio-Plattform im Raum Hamburg zugewiesen.