Die Abschaltung der analogen Rundfunkverbreitung im Kabel soll in Sachsen in begründeten Ausnahmefällen erst 2025 enden. Die Regierungskoalition hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach eine Fristverlängerung über Ende 2018 hinaus bei der Sächsischen Landesanstalt für für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) beantragt werden kann.