Das Oberverwaltungsgericht in Münster teilte mit, dass die Telekom ihren umstrittenen StreamOn-Tarif anpassen muss, da er in seiner jetzigen Form gegen die Netzneutralität verstoße. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei unanfechtbar.