Die VG Wort ist nicht berechtigt, einen pauschalen Anteil ihrer Einnahmen an Verlage auszuschütten. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge hat eine Verwertungsgesellschaft die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte und Ansprüche auszukehren.