EU-Kommission sieht Verstoß der Bundesregierung gegen die Verpflichtungen der Transparenzrichtlinie / Ausdrückliche Einbeziehung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie
· Länder müssen eigenmächtige Expansion der Anstalten stoppen
· Online- und Mobile-Angebote gehören nicht zum Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
· Alle Angebote von ARD und ZDF sollen ab sofort ‚Public Value-Test’ durchlaufen