Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein neues Verbot der Facebook-Nutzung durch den Österreichischen Rundfunk (ORF) vorläufig außer Kraft gesetzt. Das vom Bundeskommunikationssenat ausgesprochene Verbot würde aus Sicht der Richter einen „unverhältnismäßigen Nachteil“ darstellen.