Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der NPD abgelehnt, mit dem die Partei das ZDF zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots verpflichten wollte. Das ZDF muss den Wahlwerbespot der Partei zur Europawahl nicht zeigen. Der Sender sah den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.