Ein Referentenentwurf des BMJV sieht vor, dass die in AGB vereinbarten Vertragslaufzeiten zukünftig höchstens ein Jahr betragen. Die automatische Verlängerung der Laufzeit soll nur noch für jeweils drei Monate mit einmonatiger Kündigungsfrist zulässig sein.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant eine Modernisierung des Verbraucherschutzrechts. Dadurch könnten Unternehmen zukünftig stärkeren Restriktionen im Hinblick auf Vertragsabschluss und -laufzeit ausgesetzt sein. Ferner ist mit erhöhten Dokumentationspflichten und zunehmenden Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung zu rechnen. Ein konkreter Gesetzgebungsvorschlag wird für Sommer 2019 erwartet.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat in einem Beschluss vom 17. Dezember 2010 den Betrieb von Internetabofallen erstmals als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Der Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, hält einige Verbraucherschutzregeln in der Telekommunikation noch für verbesserungswürdig .