BVerwG: Erlaubnisverfahren für Sportwetten muss transparent sein
17.06.2016
Eine Untersagung der Vermittlung von Sportwetten auf Basis des in Deutschland geltenden Glücksspielmonopols ist ungültig, solange ein für private Wettanbieter eröffnetes Erlaubnisverfahren nicht dem europarechtlichen Gebot der Transparenz entspricht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Gericht folgt damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der an der deutschen Glücksspielregulierung kritisiert hatte, dass entgegen der klaren rechtlichen Vorgaben aus Europa mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüStV) von 2012 das staatliche Sportwettenmonopol nicht beseitigt wurde.
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