Sachsen: Keine UKW-Zwangsabschaltung 2025
Auf Wunsch privater Radiosender wird UKW in Sachsen nicht wie geplant 2025 abgeschaltet. Ziel sei es, den Betreibern eine längere Übergangsphase auf DAB+ einzuräumen. Am 06. Juli gab das sächsische Kabinett den Entwurf für eine Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes zur Anhörung frei, in dem die UKW-Zwangsabschaltung ersatzlos gestrichen wurde.
Der Chef der Staatskanzlei Sachsen, Oliver Schenk (CDU), betonte zwar, dass alle weiterhin DAB+ auf den Weg bringen wollen, erkannte jedoch an: „Aber es ist kein ganz billiges Verfahren. Und die Verbreitung der Endgeräte ist auch noch [nicht] so ausgeprägt in unserem Land, dass wir hier problemlos eine entsprechende Abschaltung durchführen können. Im Gegenteil: Das hätte – glaube ich – viele der Veranstalter in arge Bedrängnis gebracht […].“
Die Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes schaffe einen Rahmen für digitale Angebote und sei daher ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen. Im Entwurf wird die UKW-Abschaltung, die eigentlich für das Jahr 2025 geplant war, ersatzlos gestrichen – damit endet der Versuch, die Nutzung des Verbreitungswegs DAB+ per Gesetz durchzusetzen.
Weitere wichtige Forderungen von Medienschaffenden, wie z. B. die Freistellung von der Zulassungspflicht von Rundfunkangeboten mit geringer Reichweite, würden im Entwurf berücksichtigt werden.